WKB-Abrechnungsgebiet "Stadtkern" und seine Stolpersteine!
FWM im Gespräch mit Beitragspflichtigen und raten, Beratungstag zu nutzen!
Mayen. Bei der letzten FWM-Klausurtagung wurde erneut ausführlich über die Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für Straßen gesprochen. Dem vorausgegangen sind Anfang Mai
insgesamt 5451 Informationsschreiben zur Anhörung an alle Beitragspflichtigen im Abrechnungsgebiet "Stadtkern", von der Stadtverwaltung versendet worden. Aktuell läuft diese
Anhörung noch und betroffene Bürgerinnen und Bürger können noch vom 23. bis 26. Juni 2025 den Beratungstag nutzen. "Da die Telefonhotline (02651 702902-70) nur vom 19. bis 28. Mai
im Betrieb war, ist es wichtig zu wissen, dass man für einen Beratungstermin vorab eine Terminabsprache mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau Hermes (02651 702902-63) zu vereinbaren
hat. Ansonsten fährt man vergebens zum Betriebshof", so der FWM-Fraktionsvorsitzende Hans-Georg Schönberg.
Da sich inzwischen herausstellt, dass nicht automatisch alle Daten im Feststellungsbogen des Informationsschreibens aktuell bzw. korrekt sind, empfehlen die Freien Wähler eine
sorgfältige Prüfung der Beitragsmaßstäbe. So ist es durchaus denkbar, dass ein Aufschlag von 10 % für eine gewerbliche Nutzung eines Mieters veranschlagt wurde, obwohl dieser gar
nicht mehr im betroffenen Gebäude wohnt. Wer diesen fehlerhaften Aufschlag nicht korrigieren lässt, erhält in den nächsten Monaten den Beitragsbescheid von der Stadtverwaltung
mit dem 10%igen Zuschlag. Dann hilft nur noch der formelle Widerspruch, der dann möglicherweise einer Gebührenpflicht unterworfen wird.
Betroffene sollten sich auch melden, wenn möglicherweise ein Härtefall vorliegt. So hat sich zum Beispiel ein Bürger an die FWM-Fraktion gewandt und geschildert, dass er eine
Wohnung in einem offensichtlich nicht gewerblich genutzten Mehrfamilienhaus mit 32 Wohneinheiten besitzt und trotzdem für eine gewerbliche Nutzung eines Mieters ein Aufschlag von
10 % veranschlagt wurde. Bei der Recherche stellte sich heraus, dass eine Person Zeitungen austrägt und dafür ein Gewerbe angemeldet hat. Dies war für die Stadtverwaltung der
Anlass, einen Artenzuschlag von 10 % für alle 32 Wohneinheiten zu erheben, mit der Folge, dass 400 Quadratmeter mehr beitragspflichtige Fläche für diese Wohneinheiten berechnet
wurden. Zwar hat die Verwaltung die Satzung richtig umgesetzt, aber das kann so nicht in Ordnung sein und bleiben, erklärt Hans-Georg Schönberg bei einem Gespräch mit dem
Oberbürgermeister Meid bei der gestrigen Haupt- und Finanzausschusssitzung. Da dieser Fall auch deutlich macht, dass zwar alle Daten im Feststellungsbogen des Informationsschreibens
korrekt sein können, aber offenkundig ein Härtefall darstellt, ist ein Sachgespräch auch mit den politischen Vertretern ratsam. Schließlich berät, entscheidet und beschließt
der Stadtrat die Satzung und entscheidet, ob eine Satzungsänderung zukünftig erforderlich und sinnvoll ist.
Pressemitteilung FWM: 12.06.2025
Foto: Aktuell läuft die Anhörung zum WKB-Abrechnungsgebiet "Stadtkern" noch und betroffene Bürgerinnen und Bürger können vom 23. bis 26. Juni 2025 die
Beratungstage beim städtischen Betriebshof nutzen.