Deutliche Schieflage vom Mayener Stadthaushalt beschäftigt weiter den Stadtrat!
Mayen. Noch immer ist der Haushalt 2025 der Stadt Mayen durch die Aufsichtsbehörde ADD nicht genehmigt. Um die Genehmigung zu erhalten, muss - so eine Forderung der ADD - die
durch die Beibehaltung der bisherigen Grundsteuer B entstandene Einnahmenlücke geschlossen werden. Hinzu kommen müssen auch noch deutliche Einsparungen.
Für die Einnahmenerhöhung bietet sich scheinbar als "einfachster" Weg die Erhöhung der Grundsteuer B von 535 v.H. auf 690 v.H. an. Dieses Vorgehen ist aber für die Freien Wähler
Mayen (FWM) äußerst problematisch! Zum einen wurde die Grundsteuer B in Mayen in den letzten Jahren bereits mehrfach angehoben, wohingegen z. B. der Gewerbesteuersatz seit 8 Jahren
konstant ist.
Das neue Grundsteuermodell des Bundes hat - so die FWM - bereits vielfach Besitzer von Wohneigentum durch die vorgenommene Neubewertung deutlich stärker belastet. Hinzu kommt in
Rheinland-Pfalz, dass die Landesregierung das Bundesmodell unverändert übernommen hat. Die Folge: Privaten Wohngrundstücken wurde dadurch eine weitere Belastung auferlegt, während
Geschäfts- bzw. Gewerbegrundstücke durch Änderung der Bewertungsregelungen deutlich weniger zahlen müssen! Konkret: Die Gewerbeflächen haben nun eine Absenkung der
grundsätzlichen Gesamtsteuerlast für Gewerbeflächen auf 40 Prozent (vorher 60 Prozent) erhalten. Für die privaten Grundstücksbesitzer hingegen erhöht sich die Steuerlast im
Gesamtaufkommen der Grundsteuer B auf 60 Prozent (vorher 40 Prozent)!
Durch diesen Dreh der Steuerlast zeigt sich für Mayen bei Beibehaltung der bisherigen Grundsteuer B (535) eine Einnahmenlücke. Dabei ist auch verblüffend, dass die Nichtwohngrundstücke
aktuell beim Messwertaufkommen 2025 im Vergleich zum Messwert 2024 eine deutliche Entlastung um über 50 Prozent erhalten haben und infolgedessen auch eine Einnahmenlücke. Da der
städtische Haushalt ein Millionendefizit aufweist, fordert die Aufsichtsbehörde ADD nun, diese Einnahmenlücke zu schließen.
Für die Freien Wähler Mayen kann es keine grundsätzliche Erhöhung der Grundsteuer B mehr geben, da die Wohngrundstücke durch die Änderung der Bewertungsregelung im Vergleich zu 2024
ja schon mehr zu zahlen haben als Geschäftsgrundstücke (Nichtwohngrundstücke).
Diskutierbar sind differenzierende Modelle, wie inzwischen von der Landesregierung erlaubt und in einer Reihe der Nachbarkommunen praktiziert! So könnte z. B. die Grundsteuer für
Wohngrundstücke bei 535 v.H. bleiben, hingegen die Grundsteuer für unbebaute, aber baureife Grundstücke (Grundsteuer C) und Geschäftsgrundstücke (Nichtwohngrundstücke) erhöht
werden. Ziel der Grundsteuer C ist es ja gerade, Spekulationen mit Grund und Boden zu verteuern und finanzielle Anreize zu setzen, auf baureifen Grundstücken schneller tatsächlich
Wohnraum zu schaffen. Dieses differenzierende Modell hätte auch den starken Vorteil, dass nur 2000 neue Bescheide für 2025 zu erstellen und zu versenden wären. Derzeit findet unser
Vorschlag noch keine Mehrheit und es zeichnet sich ab, dass kein Modell der gerechteren Differenzierung vom Stadtrat Ende Juni beschlossen wird. Sollte darüber hinaus der Hebesatz
auch die Gewerbesteuer angehoben werden, dann müssten 10.000 Steuerbescheide neu erstellt und versandt werden.
Noch wichtiger als alle diese Maßnahmen zur Einnahmenverbesserung bleiben aber für die Freien Wähler Mayen weiterhin dauerhafte und nachhaltige Sparmaßnahmen im städtischen Haushalt!
Aber an echtes Sparen denkt keiner der übrigen Fraktionen im Stadtrat ernsthaft, folglich gehen die "Wünsche-dir-was-Projekte" weiter. Hier ist es mehr als überfällig, einzelne
Ausgaben deutlich kritischer zu hinterfragen.