FWM: Wird der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag zu einer "zweiten Grundsteuer"?


WKB auch ein unkontrollierbares Ausgabenmonster!?

Mayen. Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag (WKB), dessen Einführung das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen vorgeschrieben hat, basiert auf der Überlegung die beitragsfähigen Kosten beim Straßenausbau solidarischer zu verteilen und von allen Beitragspflichtigen in "jährlichen Raten" zu erheben. Wer ist beitragspflichtig? Dazu gibt die Stadt bisher eher vage Auskunft. Angesichts der demografischen und sozialen Entwicklung der Gesellschaft ein legitimer Versuch die möglichen großen finanziellen Belastungen der betroffenen Anlieger/Grundstückseigentümer nach dem alten System "auf viele Schultern zu verteilen". Grundlage der Berechnungen der jeweiligen finanziellen Belastung wird letztlich eine Datenermittlung durch die Stadt Mayen sein.

Die Freien Wähler Mayen sehen dieses System und die daraus resultierende Belastung der Grundstückseigentümer aber weiterhin kritisch. Bedenken zeigen sich jetzt auch bei der größten Mayener Ratsfraktion, deren Vorsitzender im Stadtrat davor warnte, dass sich der WKB im Straßenausbau ab 2024 zu einer "zweiter Grundsteuer" entwickeln könnte!

Die FWM hat in allen Entscheidungen zum WKB darauf verwiesen, dass andere Bundesländer (z.B. Bayern) die Kosten Straßenausbau vollständig selbst (!) übernehmen und so die Kommunen und Eigentümer massiv finanziell entlasten. Die leider in Mainz vergebene Chance einer kompletten Kostenübernahme dieser Maßnahmen durch das Land Rheinland-Pfalz hätte allen Kommunen im Land, gerade auch der hochverschuldeten Stadt Mayen, in den aktuellen Krisen Handlungsspielräume für dringend notwendige Maßnahmen ermöglicht.

Bedauerlicherweise fand auch ein FWM-Antrag zur möglichen Erhöhung des städtischen Anteils zugunsten der Beitragspflichtigen im Stadtrat keine Mehrheit! Die Freien Wähler Mayen erwarten allerdings, dass spätestens die Umsetzung des WKB beim Großprojekt "Wasserpförtchen" und der Maßnahme "Entenpfuhl" zu Diskussionen und Unmut bei den bisher nur oberflächlich informierten Beitragszahlern führen wird.

Die FWM sieht darüber hinaus die Gefahr, dass der WKB zu einer willkommenen Einnahmequelle wird, um Straßen nach Gutdünken der Stadtspitze bzw. einer Stadtratsmehrheit auszubauen: So sollte ursprünglich die Hahnengasse allein über städtische Haushaltsmittel saniert werden, jedoch änderte der Stadtrat zuletzt den Beschuss zur Oberflächensanierung einfach um. Jetzt müssen doch die Haus- und Grundstückseigentümer der gesamten Stadt (ohne Ortsteile und Gewerbegebiete als eigenständige Abrechnungsbezirke) durch diese nachträgliche Zweckentfremdung, diese Sanierung zu 70% bezahlen - dank wiederkehrendem Straßenausbaubeitrag (WKB). Dies ist für die FWM ein Beleg dafür, dass der WKB eine zweite Grundsteuer und leider auch ein unkontrollierbares Ausgabenmonster zu Lasten der BürgerInnen wird.

Pressemitteilung
FWM
05.01.2024