Mayen. Vor drei Wochen nahmen die Freien Wähler Mayen und Bürger der Stadt Mayen überrascht eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung zur Kenntnis, worin die
städtische Ordnungsbehörde zahlreiche Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung bemängelte. Gleichzeitig wurde darin umfassend die Reinigungspflicht der
Grundstückseigentümer dargelegt. Insbesondere die Beseitigung von Hecken und Sträuchern, die von privaten Grundstücken in den öffentlichen Bereich
(Gehweg oder Fahrbahn) hineinragen oder gar die Sicht auf Verkehrszeichen behindern, wurde angemahnt.
Des Weiteren kritisierte die Ordnungsbehörde, dass es Grundstückseigentümer gibt, die der Verpflichtung zur Gehwegreinigung sowie zum Rückschnitt der Bepflanzung
bis zur Grundstücksgrenze nicht nachkommen. Sie weist darauf hin, dass verstärkt Kontrollen stattfinden werden und Verstöße mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden
können. So weit, so gut!
Die Freien Wähler begrüßen zwar Maßnahmen, die zu einem sauberen und attraktiven Stadtbild beitragen, geben jedoch aus gegebenem Anlass zu bedenken, dass die Stadt
selbst ja auch Grundstückseigentümer ist und die Straßenreinigungssatzung wohl auch für sie gilt!
In diesem Kontext meldete sich z.B. eine Bürgerin verwundert bei der FWM und fragte an, ob die Ordnungsbehörde der Stadt auch bei den städtischen Liegenschaften bei
Verstößen ein Ordnungsgeld mit bis zu 5.000 Euro sanktionieren würde. Denn auch einige städtische Grundstücke wurden in diesem Jahr noch nicht auf die Beseitigung
von überstehenden Hecken und Sträuchern begutachtet bzw. bearbeitet, vielmehr wurde der Bewuchs bis jetzt sich selbst überlassen.
Bei einer Vor-Ort-Besichtigung wurde deutlich, dass es sich hierbei nicht um eine Ausnahme handelt, sondern im Vegetationsrhythmus der Grünbewuchs regelmäßig
überhandnimmt, obwohl dem Bauhof die zu pflegenden Flächen eigentlich bekannt sind. Da auch mehrere Wochen nach der städtischen Aufforderung per Pressemitteilung
noch nichts vom Bauhof zurückgeschnitten wurde, bleiben Fragen offen.
Viel grüner Bewuchs wird in Mayen ja mit dem Konzept der bienenfreundlichen Stadt begründet. Das ist auch nachvollziehbar, denn bienenfreundliche Flächen sind
Flächen, die Pflanzen enthalten, die Bienen anziehen und ihnen Nahrung bieten. Bienen sind wichtige Bestäuber und spielen eine entscheidende Rolle bei der Bestäubung
von Pflanzen und der Produktion von Lebensmitteln. Dass bienenfreundliche Grünflächen dazu beitragen, die Bienenpopulation zu erhalten und zu fördern, ist auch
unbestritten. Andererseits kann ein Rückschnitt von Grünwuchs auch notwendig sein, um das Wachstum von Pflanzen zu fördern oder um Platz auf der Straße oder
Gehwegen zu schaffen (siehe Fotos).
So bleibt zu hoffen, dass dem Bauhof und der Ordnungsbehörde gemeinsam die richtige Abwägung bei dem >Spagat< zwischen Rückschnitt als Verkehrssicherheitsgründen
und der Bienenfreundlichkeit gelingt, ohne dass die Stadt ein schlechtes Vorbild für die Bürgerinnen und Bürger abgibt.
Foto 1: Frau Wange vertritt die FWM im Behindertenbeirat der Stadt Mayen und kommentiert wie folgt: Inklusion könnte so einfach sein!