FWM3: Krankenhausfinanzierung krisenfest machen ist politische Kernaufgabe!


Ein gutes und zukunftssicheres Gesundheitswesen - stationär und ambulant - ist Grundvoraussetzung und wichtige Zukunftsaufgabe der Daseinsvorsorge!

Kreis Mayen-Koblenz. In der inzwischen jahrelangen Auseinandersetzung um die zukünftige Ausgestaltung der Trägerschaft des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein geht es für die Kreistagsfraktion FWM3/Die Linke letztlich um eine sichere, am Gemeinwohl orientierte und deshalb weiterhin gemeinnützige, kommunale Lösung. Statt in Zukunft auf das Allheilmittel Privatisierung zu setzen, sollten die KreispolitikerInnen kritisch ihre bisherigen Erfahrungen mit dem SANA-Konzern als möglichem Investor reflektieren. Hinzu kommt das positive Ergebnis des letzten Jahres 2022, das zeigt, dass auch in kommunaler Trägerschaft ein Klinikum keine roten Zahlen schreiben muss! 1,5 Millionen Euro Gewinn sprechen für sich! Darüber hinaus ist gegenwärtige eine neue Geschäftsführung installiert, die aktuell unabhängig vom SANA-Konzern (bisherige Geschäftsführung) zeigen kann, dass das GKM generell ökonomisch gesund geführt kann. Ihr sollte nach Ansicht der Fraktion FWM3/Die Linke deshalb ausreichend Zeit zur Profilierung gegeben werden.

Doch in der finanziellen Absicherung aller Krankenhäuser besteht prinzipiell Handlungs- bzw. Reformbedarf: Die Krankenhausfinanzierung ist eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Länder. Und hier gibt es auf beiden Seiten deutliche Unterlassungen, so hat z.B. Rheinland-Pfalz aktuell die notwendige Summe der Klinikfinanzierung um rund 140 Millionen Euro gekürzt! Dafür haben gerade die Freien Wähler RP und die CDU die Mainzer Ampelkoalition ausdrücklich gerügt.

Während der Bund für die bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen zuständig ist, liegt die konkrete Finanzierung der Krankenhäuser in der Verantwortung der Länder. Zu den Aufgaben des Bundes gehören unter anderem die Festlegung der Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von den Krankenhäusern erbracht werden müssen, sowie die Definition der Kriterien für die Krankenhausplanung und -bedarfsplanung. Zudem stellt der Bund den Ländern Finanzmittel zur Verfügung, um die Strukturqualität der Krankenhäuser zu verbessern und Investitionen in die Infrastruktur zu fördern.

Die Länder haben hingegen die Hauptverantwortung für die Finanzierung der Krankenhäuser. Sie sind dafür zuständig, die Krankenhausleistungen zu finanzieren, die über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgedeckt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Vergütung der stationären Behandlungen und der Kauf von medizinischen Geräten. Die Länder müssen auch die Betriebskosten der Krankenhäuser decken, wie zum Beispiel für Personal und Strom. Hinzu kommt im Rahmen der Finanzierung der Krankenhäuser auch eine steuernde Rolle der Länder. So müssen sie sicherstellen, dass die Mittel gerecht verteilt werden und die Krankenhausversorgung flächendeckend gewährleistet ist. Eine wichtige Aufgabe ist daher die Krankenhausplanung, in der die Bedarfe der Bevölkerung, die vorhandene Infrastruktur und die Finanzierung zusammengeführt werden.

Diese Aufgabenverteilung macht deutlich, so die Kreistagsfraktion FWM3/Die Linke, dass Bund und Land in der Pflicht sind, schnellstens den vorgeschriebenen finanziellen Rahmen bereit zu stellen, der die Zukunft des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein mittel- und langfristig sichert. Denn nur so werden beide ihrer Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürger gerecht, diesen Bereich der allgemeinen Daseinsvorsorge zukunftssicher aufzustellen. Ein gutes und zukunftssicheres Gesundheitswesen - stationär und ambulant - ist für die Kreistagsmitglieder Aziz Aldemir und Hans Georg Schönberg Grundvoraussetzung dafür, dass die Menschen aller Altersstufen sich sicher und frei entfalten können. Totale Ökonomisierung, für die an 1. Stelle die Höhe der Rendite steht, geht für beide Fraktionsmitglieder aber immer zulasten der Patienten, erzeugt Unsicherheit und Angst. Deshalb wünscht sich die Kreistagsfraktion bei der anstehenden großen Krankenhausreform gerade auch konstruktive Lösungen für den ländlichen Bereich, der aktuell in Gefahr ist, durch das derzeitige (z.T. gewollte?) Fachabteilungs- und Kliniksterben von einer umfassenden medizinischen Versorgung abgehängt zu werden! Hier sehen Aldemir und Schönberg alle KommunalpolitikerInnen in der Pflicht, sich für die Menschen im Kreis Mayen-Koblenz einzusetzen.

Pressemitteilung
Fraktionsgemeinschaft FWM3 im Kreistag Mayen-Koblenz
12.06.2023