Stadtverwaltung Mayen macht Wiederkehrenden Beitrag (WKB) für Straßenausbau bald rechtskräftig


Millionenkosten sollen die Beitragszahler tragen!

Mayen. Mit einer kurzen Pressemitteilung hat die Stadtverwaltung Mayen verkündet, dass nun die Satzung für den wiederkehrenden Beitrag (WKB) rechtskräftig veröffentlicht werden soll. Völlig unverständlich ist derzeit für die FWM-Fraktion jedoch, dass nach zwei Jahren Beschlussfassung durch den Stadtrat, die Stadtspitze immer noch nicht genau sagt, wer denn überhaupt die zukünftigen Millionenausgaben für den Straßenausbau bezahlen soll. Die Stadtspitze äußert sich, wie auch bereits in der letzten Stadtratssitzung, nur vage zu der Kostenfinanzierung. So heißt es lediglich, "die Kosten für Sanierung und Neuausbau werden auf alle Beitragszahler umgelegt". Wer sind denn diese Beitragszahler überhaupt?

2021 und 2023 hat die FWM-Fraktion diesbezüglich eine umfangreiche Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Das Fazit: Bis heute kann man immer noch nicht sagen, wie viele Bürger/innen und welcher Personenkreis überhaupt für die zukünftigen Millionenkosten herangezogen werden. Unklar ist auch weiterhin, ob und wie die Verwaltung gedenkt, eine Bürgerbeteiligung zum Thema WKB durchzuführen. Auch die letzte Pressemitteilung der Verwaltung gibt keine konkreteren Hinweise zur WKB-Thematik und lässt so nicht nur die Bürger/innen unaufgeklärt zurück, sondern auch die Stadtgremien. Fakt ist hingegen, dass z.B. das Großprojekt "Umgestaltung des Wasserpförtchens" mit 6,2 Millionen Euro Gesamtkosten geschätzt wird, wobei wohl über drei Millionen Euro der WKB beisteuern muss! Das hat der Stadtrat gegen die Stimmen der FWM beschlossen.

Die FWM-Fraktion hat auch gegen die Umgestaltung des Entenpfuhls gestimmt, da der Entenpfuhl bereits vor Jahren saniert wurde und alle Versorger keine Veranlassung sehen in dieser Straße etwas zu tun. So wird also kein Kanal, keine Wasserleitung, keine Gasleitung und kein Glasfaserausbau vorgenommen, sondern der Entenpfuhl wird lediglich nach dem Vorbild Bäckerstraße "oberflächlich" umgestaltet/"aufgewertet". Hier beziffert der Architekt die Umgestaltungskosten auf 450.000 Euro. Davon müssen ebenfalls 70 Prozent von den Beitragszahlern des Wiederkehrenden Beitrags aufgebracht werden, also einem Großteil der Grundstückseigentümer in Mayen (ohne Ortsteile und Gewerbegebiete als eigenständige Abrechnungsbezirke).

Kritik muss sich die Verwaltungsspitze auch vor dem Hintergrund gefallen lassen, da in der Pressemitteilung zum WKB behauptet wird, dass nur dringend nötige Sanierungsmaßnahmen an den städtischen Straßen umgesetzt würden. Wie bereits festgestellt, ist der Entenpfuhl auf keinem Fall ein Sanierungsfall. 2011 wurde der Kanal komplett erneuert, der Straßenunterbau und die Deckschicht ebenfalls, welche bis heute keinen Riss oder ein Schlagloch aufweist. Alle nötigen Basaltrandsteine wurden zudem behindertengerecht abgesenkt (siehe Fotos). Wer behauptet und glaubt, dass der

Entenpfuhl aufgrund seines guten Zustandes sanierungsbedürftig sei, der kennt offensichtlich nicht das Jägersköpfchen oder andere Mayener Straßenzüge, die seit Jahren dringend ausgebaut werden müssten. Bestätigt und untermauert wird dies vom durchgeführten Gutachten zum aktuellen Mayener Straßenzustand und dessen Sanierungsstaus. In diesem Gutachten wird der Entenpfuhl mit grün eingestuft (siehe Karte), also ohne erforderliche Sanierungsmaßnahmen und sogar mit einer langen Restnutzungsdauer! In der Gesamtbetrachtung kommen die Freien Wähler Mayen zu dem Urteil, dass der WKB für die Stadtspitze und für Teile des Stadtrates eine willkommene Einnahmequelle ist, um Straßen umzubauen. Die FWM sieht hingegen im WKB für Straßenausbau eher eine zweite Grundsteuer und leider auch ein unkontrollierbares Ausgabenmonster zu Lasten der BürgerInnen.

Pressemitteilung
FWM-Fraktion
15.04.2023