Akteneinsicht zum Kahlschlag im Wasserpförtchen bringt weitere Hiobsbotschaften ans Licht!
Umgestaltung Wasserpförtchen: rasante Kostensteigerung - starke Belastung der Eigentümer zu erwarten
Mayen. Der zuletzt von OB Meid durchgeführte Kahlschlag von Linden- und Haselbäumen im Wasserpförtchen war zu Recht für viele Bürger ein Ärgernis. In einer
sehr ausführlichen Stellungnahme versuchte die Verwaltung eine Rechtfertigung für die Fällung herzuleiten. Nach Akteneinsicht und deren weiteren Aufarbeitung
sehen die Freien Wähler auch einen Monat nach der Fällung viele Widersprüche. So hat zum Beispiel die Stadtverwaltung immer nur von der Fällung von elf Linden
gesprochen, deren Zustand sich extrem verschlechtert hätte. In Wahrheit standen aber 22 Bäume im ganzen Wasserpförtchen: 11 Winterlinden und 11 Baumhaseln. Wie
sich inzwischen herausstellte, sollten alle 22 gefällt werden.
Im Rahmen der Netteufer-Erneuerung (Wasserpförtchen-Projekt) wurde allerdings nur die Fällung von 10 Bäumen in der wasserrechtlichen Genehmigung durch die SGD Nord
bewilligt. Darüber hinaus hat nie ein städtisches Gremium die Fällung der 22 Bäume irgendwann explizit beschlossen. Das Heranziehen eines Stadtratsbeschlusses
von 2021 durch den Oberbürgermeister, der die Fällung von 11 Baumhaseln und 11 Winterlinden rechtfertigen soll, geht ins Leere, da es tatsächlich nie eine
ausdrückliche Beschlussfassung zur Baumfällung gab. Fakt ist, Oberbürgermeister Meid hat diese Entscheidung alleine gefällt - abgeleitet aus dem allgemeinen
Beschluss zum Umbau des Wasserpförtchens. Das kann er machen, darf sich dann aber nicht wundern, dass Kritik laut wird. Hätte man etwa 6.000 Euro für eine
Baumpflege der 9 gesunden Winterlinden bereitgestellt, dann hätten diese mindestens noch ein Jahr stehen bleiben können.
Bei der Akteneinsicht bestätigte sich dann auch, dass der Stadtverwaltung eine weitere Baukostenschätzung für das Projekt Wasserpförtchen seit Dezember 2022
vorliegt. Bereits bisher war die FWM davon ausgegangen, dass die Umgestaltung des Wasserpförtchens mit fast 4 Millionen Euro Gesamtkosten für die
Bürger (Eigentümer) überteuert und eigentlich nicht zu finanzieren ist. Nun sollen es jedoch wohl 6,2 Millionen Gesamtkosten werden. Bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung
wird eins klar: Keine Straße, die jemals in der Stadt Mayen gebaut wurde, hat für eine Erneuerung von nur 250 Meter Straßenlänge sage und schreibe 6,2 Millionen
Euro verschlungen. Wasser- und Kanalbaukosten sind in den Kosten noch nicht berücksichtigt.
Alleine wegen der Kostenexplosion haben die Freien Wähler bereits nach der ersten Kostenerhöhung 2021 gegen die Weiterführung des Projekts gestimmt. Inzwischen
alarmiert die Fraktion die neueste Kostenschätzung; gleichzeitig erwartet die FWM von der Verwaltung klare Kostentransparenz und eine öffentliche Erklärung
darüber, wer dieses Millionen-Projekt im Einzelnen bezahlt. Denn bei dieser Umgestaltung werden die Kosten zum ersten Mal gemäß dem Wiederkehrenden Beitrag
abgerechnet: Eigentümer, die in Privatstraßen, nicht gewidmeten Straßen oder in Straßen wohnen, die noch nicht erstmalig ausgebaut wurden, sind nach der
Satzung des Wiederkehrenden Beitrages ausgenommen und zahlen vorerst nicht. Damit wird der Kreis der Betroffenen kleiner; wie viele Eigentümer zahlen
müssen, dazu schweigt die Verwaltung allerdings noch.
Eins steht jedoch fest, dass ein Teil der Mayener Bürgerinnen und Bürger, die in der Kernstadt Eigentum besitzen, für die Umgestaltung des Wasserpförtchens
in Form des wiederkehrenden Beitrags aufkommen müssen!
In der Gesamtbetrachtung kommen die Freien Wähler zu dem Ergebnis, dass der Beschluss des Stadtrates zur schnellen Einführung des Wiederkehrenden Beitrags für
den Straßenausbau mit den Kosten dieses Projekts leider alle Befürchtungen übertreffen wird. Faktisch ist der Wiederkehrende Beitrag eine zweite
Grundsteuer, nicht nur mit einer kostspieligen Berechnungsbürokratie, sondern auch offensichtlich ein unkontrolliertes Ausgabenmonster zu Lasten
der Bürger mit Privatbesitz.