Freie Wähler Mayen verurteilen Steuererhöhung durch den Stadtrat


Neue Gebührenbescheide werden demnächst zugestellt. FWM halten einseitige Grundsteuererhöhung für ungerecht und unsozial!

Mayen. In den nächsten Wochen werden von der Stadtverwaltung aufgrund Änderung die neuen Gebührenbescheide an die Mayener Bürger versendet, da die Grundsteuer ab 2022 deutlich angehoben wurde. Die Grundlage dafür hat der Stadtrat bei der letzten Sitzung beschlossen.

In den zurückliegenden Monaten hat sich die einseitige um 25% höhere Grundsteuer B in den Gremien angedeutet und verfestigt. CDU und SPD waren sich schon früh einig, dass die Grundsteuer B erhöht werden soll statt Einsparungen vorzunehmen, um einen möglichst ausgeglichenen bzw. genehmigungsfähigen Haushalt zu erzielen. Bereits bei der Haushaltseinbringung sagte Oberbürgermeister Meid, dass nur mit einer Erhöhung der Grundsteuer B der Haushalt genehmigungsfähig sei und verwies auf ein Gespräch mit der Vizepräsidentin der Aufsichtsbehörde ADD. Dass die Gewerbesteuer angehoben wird, schloss der sozialdemokratische Oberbürgermeister allerdings kategorisch aus, da dies schädlich für den Wirtschaftsstandort Mayen sei. Mit dieser unternehmerfreundlichen Aussage konnte offensichtlich die Mehrheit des Stadtrates gut leben, welche aktuell im Stadtrat nunmehr eine um 25% höhere Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr beschlossen hat.

In der Stadtratssitzung übernahmen CDU und SPD kritiklos die Erzählungen des Oberbürgermeisters und der ADD, dass man zu einer 25%igen Grundsteuererhöhung gezwungen sei. Die Freien Wähler waren bei dem Gespräch mit der ADD ebenso dabei und sehen diesen "Zwang" nicht! Denn es gibt andere Wege den Haushalt auszugleichen, damit dieser von der ADD trotzdem genehmigungsfähig ist, nämlich durch Sparmaßnahmen! Aber diesen Weg wollte die Stadtspitze nicht gehen. Klare Prioritäten zu setzen und eigenes Handeln zu hinterfragen, sind nicht gewollt. Der Sparwille wäre aber eine Grundvoraussetzung, um einen Haushalt ausgleichen zu können. Ein Blick auf die Investitionsmaßnahmen (12.000.000 Euro) zeigt, dass dort viel zu viel in den Haushalt 2022 eingestellt wurde. Trotz Erhöhung der Grundsteuer um 25% (900.000 Euro Mehreinnahmen) beträgt der Jahresfehlbetrag immer noch 4.905.000 Euro. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass der Kreis die Kreisumlage erhöhen könnte bzw. muss, da dort ein Jahresfehlbetrag von rund 20.000.000 Euro für 2022 vorliegt. Würde der Kreistag dieses Defizit durch die Erhöhung der Kreisumlage ausgleichen, dann müsste Mayen rund 1.500.000 Euro mehr an den Landkreis zahlen. Das erhöht das Defizit dann auf über 6.000.000 Euro.

Die Freien Wähler lehnen diese Haushaltsführung - gerade in der aktuellen Teuerungswelle der Coronapandemie - als einseitig und unsozial ab. Denn gerade jetzt müssen viele Bürger bei einer Inflation von über 5% jeden Cent zweimal umdrehen.

Warum unsozial?

Die Grundsteuer B trifft sowohl Bewohner von Eigenheimen als auch Bewohner von Mietwohnungen gleichermaßen, die Bewohner von Eigenheimen direkt und die Bewohner von Mietwohnungen über die Mietnebenkosten.

Die Grundsteuer B unterscheidet dabei nicht zwischen Familien mit höherem oder mit geringerem Einkommen. Die Grundsteuer B ist für alle gleich. Allerdings trifft sie besonders diejenigen, die einen hohen Anteil Ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Und das sind die Familien mit geringerem Einkommen. Sie leiden bereits seit Jahren unter steigenden Miet- und Mietnebenkosten. Ein viel zu großer Anteil des Einkommens geht bereits jetzt bei Mittel- und Unterschicht für Wohnkosten drauf. Nach unserer Auffassung ist auch die Schere zwischen Arm und Reich in Mayen deutlich sichtbarer geworden. Im Gegensatz z.B. zu Andernach, wo ein Mix aus Grundsteuer- und Gewerbesteuererhöhung und Sparmaßnahmen einen Haushaltsausgleich erzielte, hält sich Mayen, Oberbürgermeister und Ratsmehrheit, einseitig nur an den kleinen Mann, um das Ziel Haushaltsgenehmigung zu erreichen, dies verurteilen wir scharf.

Pressemitteilung
Freie Wähler Mayen
30.01.2022